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Sprechen Sie persönlich mit Fachanwalt für Strafrecht Mustafa Ertunç – schnell, unkompliziert und ohne Anfahrt. Als Strafverteidiger in Bremen berät und vertritt er Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren, Verhaftung, Hausdurchsuchung bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

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Persönliche rechtliche Einschätzung
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Direkter Kontakt zum Strafverteidiger
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Videoberatung Rechtsanwalt Mustafa Ertunç
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Strafverteidigung direkt per Videocall!

Sprechen Sie persönlich mit Fachanwalt für Strafrecht Mustafa Ertunç – schnell, unkompliziert und ohne Anfahrt. Als Strafverteidiger in Bremen berät und vertritt er Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren, Verhaftung, Hausdurchsuchung bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

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WARUM FRÜH HANDELN?

Warum Sie bei einem Strafvorwurf früh handeln sollten.

Die ersten Entscheidungen können den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung schafft Klarheit und kann unnötige Folgen vermeiden.

Anklage möglichst verhindern

Je früher sie einen Anwalt einbinden, desto eher können die Möglichkeiten im Ermittlungsverfahren geprüft werden.

Eine Einstellung erreichen

Nicht jedes Ermittlungsverfahren muss mit einer Anklage enden. Frühzeitige Verteidigung kann auf eine Einstellung hinwirken.

Ruf und berufliche Folgen schützen

Ein öffentliches Gerichtsverfahren kann weitreichende persönliche und berufliche Folgen haben. Frühzeitiges Handeln kann unnötige Öffentlichkeit vermeiden.

Keine Fehler bei der ersten Reaktion

Vorladung, Aussage oder Kontakt mit Ermittlungsbehörden sollten nicht ohne vorherige rechtliche Einschätzung erfolgen.

Ihre Vorteile mit Rechtsanwalt Mustafa Ertunç

Vorteilskarte 1
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Vorteilskarte 5
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EXPERTISE

Spezialisierte Rechtsgebiete

Spezialisiert auf Strafrecht. Wir vertreten Sie kompetent und konsequent in allen Bereichen des Strafrechts.

Allgemeines Strafrecht

Vertretung bei strafrechtlichen Vorwürfen – von der ersten Vorladung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Betäubungsmittelstrafrecht

Verteidigung bei Vorwürfen rund um Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Jugendstrafrecht

Engagierte Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden.

Sexualstrafrecht

Diskrete und konsequente Verteidigung bei sensiblen strafrechtlichen Vorwürfen.

In drei Schritten zu Ihrer Beratung

01

Termin online buchen

Wählen Sie einen passenden Termin und buchen Sie Ihre Erstberatung sicher online.

02

Persönlicher Videocall

Sprechen Sie direkt per Video mit Rechtsanwalt Mustafa Ertunc über Ihre Situation.

03

Individuelle Strategie

Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung und wir übernehmen bei Bedarf Ihre Verteidigung.

Mustafa Ertunc Strafverteidiger

ÜBER MUSTAFA ERTUNC

Strafverteidiger Bremen - Mustafa Ertunç

Strafrechtliche Verfahren verlangen Erfahrung, strategisches Denken und persönliches Engagement. Seit über 10 Jahren begleitet Rechtsanwalt Mustafa Ertunc Mandanten in strafrechtlichen Verfahren – persönlich, engagiert und bundesweit.

  • Über 10 Jahre Berufserfahrung
  • Ausschließlich Strafrecht
  • Bundesweite Betreuung
  • Persönliche Videoberatung
  • Bekannt aus SAT.1, RTL, NDR und buten un binnen

testimonial

Das sagen meine Kunden

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VOR DER BUCHUNG

Häufig gestellte Fragen

Ein strafrechtliches Verfahren bedeutet oft Unsicherheit. Gerade dann sollte der Weg zum Strafverteidiger nicht unnötig kompliziert sein. Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen vorab.

Muss ich als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein. Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen werden, sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, dort zu erscheinen. Ebenso müssen Sie sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Bevor Sie eine Aussage machen, kann es sinnvoll sein, zunächst einen Strafverteidiger einzuschalten und Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.

Sollte ich bei der Polizei eine Aussage machen?

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Eine vorschnelle Aussage kann sich nachteilig auf das weitere Verfahren auswirken. Sinnvoll ist es häufig, zunächst zu klären, welche Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden überhaupt vorliegen. Nach einer Akteneinsicht kann gemeinsam entschieden werden, ob und wie eine Einlassung erfolgt.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten – was soll ich jetzt tun?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie zunächst die darin genannte Frist beachten. Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Lassen Sie den Strafbefehl möglichst frühzeitig prüfen, damit keine wichtigen Fristen versäumt werden und die weiteren Möglichkeiten Ihrer Verteidigung geklärt werden können.

Was soll ich tun, wenn meine Wohnung durchsucht wird?

Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben zum Tatvorwurf, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen. Wenn möglich, kontaktieren Sie unmittelbar einen Strafverteidiger. Gerade bei einer Hausdurchsuchung können die ersten Maßnahmen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens von Bedeutung sein.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

Möglichst früh. Bereits im Ermittlungsverfahren kann ein Strafverteidiger prüfen, welche Vorwürfe erhoben werden, welche Beweismittel vorliegen und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Besonders nach einer Vorladung, einem Strafbefehl, einer Hausdurchsuchung oder einer Verhaftung sollten Sie nicht unnötig abwarten.

Kann ein Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen?

Ja. Die Akteneinsicht ist ein wichtiger Bestandteil der Strafverteidigung. Sie ermöglicht es, die Ermittlungsergebnisse der Behörden zu prüfen und die Situation auf Grundlage der tatsächlich vorliegenden Unterlagen einzuschätzen. Auf dieser Grundlage kann anschließend entschieden werden, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Ist die Beratung deutschlandweit möglich?

Ja, die Videoberatung und auch eine anschließende Vertretung erfolgen bundesweit.

Was kostet eine Erstberatung beim Strafverteidiger?

Die 60-minütige strafrechtliche Erstberatung kostet 190 € inklusive Mehrwertsteuer. Darin besprechen Sie Ihre Situation persönlich mit Rechtsanwalt Mustafa Ertunç und erhalten eine erste rechtliche Einschätzung sowie eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Bezahlung erfolgt sicher und unkompliziert direkt bei der Online-Buchung.

Benötigen Sie strafrechtliche Unterstützung?

Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Videotermin und erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt Mustafa Ertunc.

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