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Sprechen Sie persönlich mit Fachanwalt für Strafrecht Mustafa Ertunç – schnell, unkompliziert und ohne Anfahrt. Als Strafverteidiger in Bremen berät und vertritt er Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren, Verhaftung, Hausdurchsuchung bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.
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Die ersten Entscheidungen können den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung schafft Klarheit und kann unnötige Folgen vermeiden.
Je früher sie einen Anwalt einbinden, desto eher können die Möglichkeiten im Ermittlungsverfahren geprüft werden.
Nicht jedes Ermittlungsverfahren muss mit einer Anklage enden. Frühzeitige Verteidigung kann auf eine Einstellung hinwirken.
Ein öffentliches Gerichtsverfahren kann weitreichende persönliche und berufliche Folgen haben. Frühzeitiges Handeln kann unnötige Öffentlichkeit vermeiden.
Vorladung, Aussage oder Kontakt mit Ermittlungsbehörden sollten nicht ohne vorherige rechtliche Einschätzung erfolgen.










Spezialisiert auf Strafrecht. Wir vertreten Sie kompetent und konsequent in allen Bereichen des Strafrechts.
Vertretung bei strafrechtlichen Vorwürfen – von der ersten Vorladung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Verteidigung bei Vorwürfen rund um Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Engagierte Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden.
Diskrete und konsequente Verteidigung bei sensiblen strafrechtlichen Vorwürfen.
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Strafrechtliche Verfahren verlangen Erfahrung, strategisches Denken und persönliches Engagement. Seit über 10 Jahren begleitet Rechtsanwalt Mustafa Ertunc Mandanten in strafrechtlichen Verfahren – persönlich, engagiert und bundesweit.
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Ein strafrechtliches Verfahren bedeutet oft Unsicherheit. Gerade dann sollte der Weg zum Strafverteidiger nicht unnötig kompliziert sein. Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen vorab.
Nein. Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen werden, sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, dort zu erscheinen. Ebenso müssen Sie sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Bevor Sie eine Aussage machen, kann es sinnvoll sein, zunächst einen Strafverteidiger einzuschalten und Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Eine vorschnelle Aussage kann sich nachteilig auf das weitere Verfahren auswirken. Sinnvoll ist es häufig, zunächst zu klären, welche Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden überhaupt vorliegen. Nach einer Akteneinsicht kann gemeinsam entschieden werden, ob und wie eine Einlassung erfolgt.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie zunächst die darin genannte Frist beachten. Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Lassen Sie den Strafbefehl möglichst frühzeitig prüfen, damit keine wichtigen Fristen versäumt werden und die weiteren Möglichkeiten Ihrer Verteidigung geklärt werden können.
Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben zum Tatvorwurf, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen. Wenn möglich, kontaktieren Sie unmittelbar einen Strafverteidiger. Gerade bei einer Hausdurchsuchung können die ersten Maßnahmen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens von Bedeutung sein.
Möglichst früh. Bereits im Ermittlungsverfahren kann ein Strafverteidiger prüfen, welche Vorwürfe erhoben werden, welche Beweismittel vorliegen und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Besonders nach einer Vorladung, einem Strafbefehl, einer Hausdurchsuchung oder einer Verhaftung sollten Sie nicht unnötig abwarten.
Ja. Die Akteneinsicht ist ein wichtiger Bestandteil der Strafverteidigung. Sie ermöglicht es, die Ermittlungsergebnisse der Behörden zu prüfen und die Situation auf Grundlage der tatsächlich vorliegenden Unterlagen einzuschätzen. Auf dieser Grundlage kann anschließend entschieden werden, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Ja, die Videoberatung und auch eine anschließende Vertretung erfolgen bundesweit.
Die 60-minütige strafrechtliche Erstberatung kostet 190 € inklusive Mehrwertsteuer. Darin besprechen Sie Ihre Situation persönlich mit Rechtsanwalt Mustafa Ertunç und erhalten eine erste rechtliche Einschätzung sowie eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte.
Die Bezahlung erfolgt sicher und unkompliziert direkt bei der Online-Buchung.
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